18.03.2020

Update 18.03.2020:
„Sehr geehrter Herr Schmidt, mit dem Erlass der Staatsregierung vom 18.3.2020 Az.:15-5422/5 sind bis auf unbestimmte Zeit (zunächst bis 20.04.2020) derartige Aktivitäten verboten!“
SG Amtsärztlicher Dienst, Landratsamt Erzgebirgskreis
Datum: 18 März 2020 12:35:10